Der Standard – Karriere – 29.06.2021
Keine Gehaltserhöhung? In vier Schritten aus der Misere
Was hilft, wenn die Führungskraft die Gehaltserhöhung verwehrt? Gehaltsexpertin Martina Ernst gibt Tipps für das Vorgehen nach der Absage
Gastbeitrag: Martina ErnstVon einer Absage darf man sich keinesfalls verunsichern lassen, sagt Gehaltsexpertin Martina Ernst.
Wer voller Entschlossenheit in die Gehaltsverhandlung geht und dann enttäuscht wird, kann schon einmal den Mut verlieren. Von einer Absage darf man sich aber keinesfalls verunsichern lassen. Nach einer kurzen Verschnaufpause sollte man genauso handeln, wie es alle Sportler machen: Das Match analysieren, die Taktik überdenken, üben und einen neuen Versuch starten.
1. Match analysieren
Zunächst sollte man sich folgende Fragen stellen: Kenne ich die Prozesse meiner Firma? Zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Umständen werden üblicherweise Gehälter überprüft und gegebenenfalls angepasst? Und weiß ich auch, mit wem ich darüber reden muss? Viele Unternehmen haben nur eine Gehaltsrunde pro Jahr und definieren genau, unter welchen Bedingungen die Vergütung über die übliche kollektivvertragliche Anpassung hinaus erhöht werden kann.
Normalerweise steigt das Gehalt mit der Übernahme von mehr Verantwortung oder der Beförderung auf eine höhere Position. Meist entscheidet die Führungskraft, welche Teammitglieder für eine Gehaltserhöhung oder für eine Beförderung infrage kommen. In manchen Firmen findet diese Entscheidung auch gemeinsam mit der Geschäftsführung, der Personalabteilung oder in einem Gehaltsgremium statt. Mit dieser Information im Gepäck können das Timing und die Voraussetzungen für die nächste Verhandlung viel besser eingeplant werden. Außerdem: Persönliche Gründe wie etwa gestiegene Lebenshaltungskosten gehören nicht in die Verhandlung. Weitere No-Gos: die Gehaltserhöhung damit zu begründen, dass man schon lange im Unternehmen ist oder viele Überstunden macht.